Unfallrecht
Wenn Sie einen Unfall mit Personenschaden erlitten haben, ist häufig neben der schweren Verletzung Ihrer persönlichen Integrität auch Ihre wirtschaftliche Integrität in Bedrängnis. Im Bereich der Personenschäden infolge von Unfällen verfügen wir über eine besondere Regulierungsexpertise. Denn Herr Rechtsanwalt Wittke ist als Fachanwalt für Medizinrecht nicht nur mit medizinischen Belangen bestens vertraut sondern kann als Fachanwalt für Sozialrecht auch die häufigen sozialrechtlichen Folgen eines Unfalles mit Personenschaden anwaltlich hervorragend begleiten. Und dies gilt auch dann, wenn neben der gesetzlichen Versicherung auch private Versicherungen bei einem Unfall mit Personenschaden eintrittspflichtig sein könnten (z. B. Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Krankenversicherungen). Das Ineinandergreifen der verschiedenen Versicherungssysteme (privat und gesetzlich) und die Überschneidungen mit Ansprüchen, die möglicherweise auch gegenüber dem Unfallverursacher bestehen, erfordern ein ganz besonderes Augenmerk und differenzierte rechtliche Betrachtungen. So kann z. B. die Minderung einer Erwerbsfähigkeit nicht automatisch mit einer Invalidität gleichgesetzt werden und die Bemessung von Schmerzensgeld folgt wiederum ganz eigenen Regeln. Gerade bei schweren Körperschäden ist daher die Beiziehung eines juristischen Experten unerlässlich. Diesen können wir mit Herrn Rechtsanwalt Wittke anbieten.