Familienrecht
Ob als Eltern, Eheleute, Lebenspartner oder nichteheliche Lebensgemeinschaft – wir schützen, was wir lieben. Umso wichtiger ist es für Sie, dass Sie frühzeitig Vorsorge für die Familie treffen.
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft
Ohne Trauschein bietet ein Partnerschaftsvertrag vielfältige Lösungen für verschiedene Angelegenheiten, wie bspw. beim Kauf eines gemeinsamen Hauses, die Aufnahme gemeinsamer Schulden, etc.
Die Ehe
Sie möchten heiraten? Dann beraten wir Sie gerne über die Vor- und Nachteile eines Ehevertrages. Möglicherweise müssen Sie gar nichts regeln, weil die gesetzlichen Ansprüche bereits perfekt zu Ihnen und Ihrer Lebensplanung passen. Doch ggf. gibt es in Ihrem Fall eine Immobilie, eine Firma oder sonstiges wertvolles Eigentum, welches im Falle einer Scheidung geschützt werden soll? Dann sind wir die richtigen Berater mit den passenden Lösungen. Ob nun zum Schutz von einseitigem oder gemeinsamem Vermögen, oder zur Regelung von Unterhaltsansprüchen o.ä., ein Ehevertrag bietet bereits vor der Hochzeit die Option, vorzusorgen. Dies geschieht mit Regelungen zum Güterrecht, wie bspw. der Vereinbarung der modifizierten Zugewinngemeinschaft, aber auch im Hinblick auf unterhaltsrechtliche Ansprüche oder den Versorgungsausgleich. Im Optimalfall werden Sie den Ehevertrag niemals im Leben brauchen, doch im Ernstfall kann er sehr wertvoll für Sie sein. Lassen Sie sich durch unsere Beratung inspirieren und gemeinsam für Sie die perfekte Grundlage für den Start ins Eheleben finden.
Trennung und Scheidung
Sollte es doch einmal zur Trennung kommen, helfen wir Ihnen durch diese schwere Zeit hindurch. Schon zu Beginn des Trennungsjahres, welches zwangsläufig für eine mögliche, spätere Scheidung absolviert werden muss, gilt es, verschiedene Ansprüche zwischen den Ehegatten zu klären. Sollten Sie gemeinsam an einer gütlichen Einigung interessiert sein, sind wir gerne bereit, gemeinsame Gespräche mit Ihrem Ehegatten (und dessen anwaltliche Vertretung) zu führen, um eine faire Einigung herbeizuführen. Im Optimalfall erarbeiten wir mit Ihnen eine auf Sie abgestimmte Trennungsfolgenvereinbarung, bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung und begleiten Sie von der Erstberatung bis hin zur notariellen Beurkundung. Obgleich wir per Gesetz nur Ihre Anwälte sind, ist es uns ein Anliegen, Ihre Trennung so einvernehmlich wie möglich zu gestalten. Dies ist standesrechtlich auch solange erlaubt, wie eine Einigung zwischen Ihnen und ihrem Ehegatten möglich ist. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden. Oft gilt es, nach der Trennung, die Wohnsituation zu klären, notfalls mit einem Wohnungszuweisungsverfahren. Ist das Zuhause gesichert, sorgen wir dafür, dass Sie, sollten Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, finanziell abgesichert sind. Ehegattenunterhalt gibt es jedoch nicht nur direkt nach der Trennung, sondern ggf. auch über die Scheidung hinaus als sog. nachehelichen Unterhalt. Dieser ist in den verschiedensten Formen gegeben, ob als Betreuungsunterhalt bei gemeinsamen Kindern, als Aufstockungs- oder Krankenunterhalt. Gerne überprüfen wir, ob Sie entsprechende Ansprüche haben und setzen diese auch für Sie durch.
Wussten Sie übrigens, dass Sie auch ohne Trauschein möglicherweise einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem nichtehelichen Lebenspartner haben, sofern Sie ein gemeinsames Kind betreuen und deshalb nicht in dem Umfang arbeiten können, wie es Ihnen ohne Kind möglich wäre? Wir beraten Sie gerne und überprüfen ggf. ihre Ansprüche auf sog. Betreuungsunterhalt.
Neben den finanziellen Angelegenheiten, begleiten wir Sie auch in praktischen Fragen, wie bspw. der Hausratsteilung. Langfristig wird es weitere Themen zu klären geben, wie die Aufteilung Ihres jeweiligen Vermögens im sog. Zugewinnausgleich, oftmals unter Einbeziehung der ehelichen Immobilie. Wir beraten Sie zur Vermögensauseinandersetzung und bieten verschiedene Lösungsansätze, wie Sie langfristig die richtige Strategie im Hinblick auf eine gemeinsame Immobilie finden – im besten Fall einvernehmlich und außergerichtlich, wobei wir mit erfahrenen Experten und Sachverständigen zusammenarbeiten, notfalls aber auch im Wege der Teilungsversteigerung. Stellt mindestens ein Ehegatte einen Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres, so ist ggf. auch der Versorgungsausgleich durchzuführen. Wir beraten Sie zum Ablauf der hälftigen Rententeilung und zeigen Wege auf, um sich bspw. gütlich im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung – nicht nur über den Versorgungsausgleich, sondern in Bezug auf sämtliche Angelegenheiten rund um die Scheidung – zu einigen. Gemeinsam mit Ihrem Ehepartner (und ggf. dessen anwaltliche Vertretung) evaluieren wir die notwendigen Inhalte, erarbeiten einen Entwurf und begleiten Sie bis zum Notartermin. Im besten Fall möchten wir das Trennungsjahr gemeinsam mit Ihnen nutzen, um eine allumfassende Scheidungsfolgenvereinbarung zu erarbeiten, damit Sie am Ende ein kostengünstiges, unproblematisches und rasches Scheidungsverfahren erwartet.
Kinder
Größte Priorität haben bei uns ihre Kinder, ganz gleich ob eheliche oder nichteheliche Kinder, bzw. deren Kindeswohl. Wir begleiten Sie gerne von der Adoption bis zu Angelegenheiten rund um Unterhalt, Betreuung, Umgang und Sorgerecht. Wir unterstützen das „Elternkonsensprinzip“ in unserem Gerichtsbezirk, so dass wir Hand in Hand mit Familiengericht, Jugendamt und psychologischer Beratungsstelle zusammenarbeiten, um Ihren Kindern Gehör zu verschaffen, aber gleichzeitig Ihre Kinder vor Problemen auf Elternebene zu verschonen. Wir verfolgen das Prinzip, dass „Erwachsenen-Themen“ stets von den Kindern fernzuhalten sind. Ganz wichtig ist es uns auch, gleich ob außergerichtlich oder im Rahmen der gerichtlichen Verfahren, nicht noch für zusätzliche Konflikte auf Elternebene zu sorgen. Daher bedeutet „Elternkonsens“ für uns vor allem, dass wir sachlich und professionell mit dem anderen Elternteil umgehen, um Ihr Verhältnis als Familie zukünftig zu stärken. Wichtig ist dabei stets, die Rechte der Kinder zu beachten. Aus finanzieller Sicht beraten wir Sie rund um das Thema Kindesunterhalt, welcher sich an der Düsseldorfer Tabelle und den Süddeutschen Leitlinien orientiert. Mittels notarieller Urkunde oder einer Jugendamtsurkunde verschaffen wir Ihnen rechtliche Sicherheit. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kinder- auch im Hinblick auf Mehrbedarf und eventuellen Sonderbedarf- versorgt sind.
Daneben gibt es im Alltag oft weitere Fragen zu klären: Wer erhält das Kindergeld? Wie werden die Kinder betreut? In welchem Umfang findet Umgang mit dem anderen Elternteil statt? Besteht das alleinige oder das gemeinsame Sorgerecht? Müssen einzelne Teile hiervon, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Personensorge, die Gesundheitsfürsorge oder die Regelung von schulischen oder melderechtlichen Angelegenheiten auf einen Elternteil übertragen werden? Falls ja, kann man sich außergerichtlich mit einer unverbindlichen Sorgerechtsvollmacht einigen oder benötigt man gerichtliche Hilfe, notfalls im Rahmen einer einstweiligen Anordnung? Für all Ihre Fragen stehen wir Ihnen mit jahrzehntelanger Erfahrung und den passenden Optionen zur Seite. Wir geben Ihnen einen Einblick in unterschiedliche Betreuungsformen, wie dem Residenzmodell oder dem Wechselmodell und beraten Sie bzgl. der Aufteilung der Ferienzeiten und allen weiteren Themen rund um Ihre Kinder.
Elternunterhalt
Werden die Eltern älter, benötigen sie häufig unsere Unterstützung. Für den Fall, dass die eigene Rente und die Zahlungen der Versicherung(en) nicht ausreichen, besteht meist im Pflegefall eine monatliche Unterdeckung, die aus dem vorhandenen Vermögen der Eltern bezahlt werden muss. Reicht dieses nicht mehr aus, können Elternunterhaltsansprüche oder Rückforderungsansprüche entstehen. Hierzu beraten wir Sie gerne sowohl frühzeitig vor dem Ernstfall, aber natürlich auch für den Fall, dass das Sozialamt sich bereits an Sie gewandt haben sollte, um Ihre Leistungsfähigkeit zu überprüfen oder Schenkungsrückforderungen geltend macht.
Vorsorge für den Krankheitsfall, Vorsorgevollmachten
Viele Menschen beschäftigen sich frühzeitig mit der Frage, was passieren soll, wenn sie einmal gestorben sind. Dabei wird meist an Testamente und Co gedacht. Bevor es jedoch soweit kommt, sollten Sie Ihre Absicherung im Krankheitsfall bedenken. Wer soll sich um Ihre Angelegenheiten kümmern, wenn Sie kurzzeitig im Krankenhaus liegen und handlungsunfähig sind? Wer soll dafür sorgen, dass Ihre Rechnungen überwiesen werden, wenn Sie nach einem Unfall mehrere Wochen krankheitsbedingt nichts tun können? Wer soll notfalls Verträge für Sie abschließen können, wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst zu unterschreiben? Oder wem vertrauen Sie so sehr, dass er oder sie Sie im Falle einer Demenzerkrankung im Alter fortdauernd vertritt und sich um Ihre Angelegenheiten kümmert? Sollten Sie diesbezüglich keine Entscheidung treffen wollen, laufen Sie Gefahr, seitens des Gerichts einen gesetzlichen (Fremd)Betreuer zu erhalten. Falls sie lieber eine Person Ihres Vertrauens an Ihrer Seite hätten, sollten Sie sich frühzeitig – selbst in jungen Jahren- mit der Thematik einer Vorsorgevollmacht beschäftigen. Die sogenannte Vorsorgegeneralvollmacht / Betreuungsverfügung ermächtigt einen oder mehrere Personen im Falle, dass Sie einmal krank sein sollten, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Gerne stehen wir Ihnen hierbei helfend zur Seite – von der Erstberatung über eine individuelle Vollmacht bis hin zum ggf. erforderlichen Notartermin zur Unterschriftsbeglaubigung oder zur notariellen Beurkundung. Überlassen Sie es nicht dem Zufall, wer sich zukünftig- wenn auch vielleicht nur kurzzeitig- um Post, Rechnungen, Verträge, Vermögen usw. kümmert und nehmen Sie diese Entscheidung aktiv selbst in die Hand mit unserer Unterstützung.