Erbrecht

Es ist nicht einfach zu entscheiden, was mit dem eigenen Vermögen einmal geschehen soll, wenn wir nicht mehr sind. Ganz gleich, ob Grundbesitz, Wohnung und Haus, Geldvermögen oder jegliche andere Dinge von materiellem, aber auch immateriellem Wert – unser Erbe ist kostbar auf verschiedene Art und Weise.

Die vorweggenommene Erbfolge („mit warmen Händen geben“)

Wer sein Vermögen oder Teile davon schon zu Lebzeiten übertragen möchte, dem bietet die vorweggenommene Erbfolge hierfür die beste Möglichkeit. Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen einer Schenkung oder einer Übertragung zu Lebzeiten, beginnend mit der Beratung, ggf. über die Fertigung eines Entwurfs, bis hin zur Begleitung zum Notartermin wegen der ggf. erforderlichen, notariellen Beurkundung. Bei einer Übertragung legen wir großen Wert auf Ihre persönliche Absicherung, bspw. durch ein Wohnrecht, einen Nießbrauch oder eine Pflegeverpflichtung des Beschenkten Ihnen gegenüber, sofern dies gewünscht wird und notwendig ist. Übergabeverträge können auch nach dem Tod durch die Verpflichtung zur Übernahme der Grabpflege noch Wirkung entfalten.

Die letztwillige Verfügung – Testament, Erbvertrag („mit kalten Händen geben“)

Soll Ihr Erbe erst mit Ihrem Tod auf Ihre Hinterbliebenen übergehen, ist es Ihre Entscheidung, ob Sie schlicht die gesetzliche Erbfolge eintreten lassen – dann müssen Sie nichts weiter tun, oder ob Sie Ihre Nachfolge selbst in die Hand nehmen und hierbei von den verschiedensten Möglichkeiten Gebrauch machen. Es gibt viele verschiedene Formen der sog. Verfügung von Todes wegen.

Testament

Entscheiden Sie sich für die testamentarische, bzw. die gewillkürte Erbfolge, ist das Testament, gleich ob handschriftlich oder notariell beurkundet, die häufigste Form. Als Ehepaar haben Sie auch die Möglichkeit, ein Ehegattentestament zu errichten. Dieses kann ganz individuell auf Sie und Ihre Familie zugeschnitten werden. Die bekannteste Form des gemeinschaftlichen Testaments ist das „Berliner Testament“. Sie bestimmen, wer ihr Alleinerbe wird, ob Sie eine Erbengemeinschaft entstehen lassen wollen, von der Möglichkeit der Vor- und Nacherbschaft Gebrauch machen möchten oder wer Ihre Schlusserben und Ersatzerben werden sollen. Des Weiteren entscheiden Sie, ob Sie – im Falle eines Ehegattentestaments – an dessen Inhalt gebunden sein wollen oder ob Sie von der sog. Bindungswirkung absehen möchten. Sie entscheiden zudem nicht nur darüber, wer Sie beerben soll, sondern ggf. auch darüber, ob Sie jemanden enterben möchten. Wir beantworten all Ihre Fragen rund um mögliche Inhalte, wie Sie Ihr Erbe verteilen möchten, zeigen Vorteile von Vermächtnissen auf, weisen bei der Beratung aber ggf. auch auf Regelungsbedarf, wie bspw. der Notwendigkeit einer Testamentsvollstreckung, einer Hinterlegung beim Nachlassgericht, etc., hin.

Erbvertrag

Weniger bekannt als das Testament, aber genauso wichtig, ist der Erbvertrag, eine verbindliche Verpflichtung, gleich ob ein- oder mehrseitig, zur Nachfolgeregelung. Gerne beraten wir Sie über die Vor- und Nachteile gegenüber einem Testament und begleiten Sie bis zur hier zwingenden notariellen Beurkundung.

Erbfall und Erbengemeinschaft

Ist der Erbfall eingetreten, heißt es für die Hinterbliebenen zunächst einmal, alles rund um die Beerdigung zu organisieren. Neben den praktischen Fragen, kommen nun aber auch jede Menge erbrechtlicher Fragen auf. Hatte der Erblasser eine letztwillige Verfügung getroffen? Neben den Bestattungskosten und den weiteren Nachlassverbindlichkeiten, gilt es herauszufinden, wer Erbe wurde? Gibt es einen Alleinerben oder mehrere Miterben in einer Erbengemeinschaft? Gibt es kein notarielles Testament, muss regelmäßig zur Legitimation zwingend ein Erbschein beantragt werden. Bei einem Nachlass mit Auslandsbezug ist dies ein europäisches Nachlasszeugnis. Diese Legitimationspapiere sind erforderlich, damit Sie als (Mit-) Erbe vollumfänglich handeln können. Im Falle einer Erbengemeinschaft beraten wir Sie über die Optionen einer Erbauseinandersetzung. Im Optimalfall können wir diese, aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrung, gütlich und auf außergerichtlicher Ebene herbeiführen. Sollte dies nicht gelingen, sind wir Ihr engagierter Begleiter in jedem Gerichtsverfahren, gleich ob vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht bis hin zu den höheren Instanzen.

Pflichtteil

Wurden Sie enterbt oder haben Sie nur ein Erbe oder ein Vermächtnis erhalten, welches in seinem Wert unter Ihrem Pflichtteil liegt, sollten Sie durch uns Ihre Optionen überprüfen lassen. Als Pflichtteilsberechtigter steht Ihnen ggf. auch ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. Diesen können Sie mit einem Nachlassverzeichnis überprüfen lassen. Wir beraten Sie rund um das Thema Pflichtteilsrecht und geben unser Bestes, um Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu verhelfen. Pflichtteilsansprüche verjähren, sie dürfen daher nicht zu lange warten mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche.

Ausschlagung, der überschuldete Nachlass

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Sie Erbe oder Miterbe eines überschuldeten Nachlasses geworden sind, ist Eile geboten. Für die hierfür erforderliche Ausschlagung laufen gesetzliche Fristen, welche nicht verlängert werden können. Selbstverständlich unterstützen wir Sie hierbei und kümmern uns um die Korrespondenz mit dem Nachlassgericht oder ggf. mit einem Notariat Ihrer Wahl. Sollten Sie diese Frist versäumt haben, zeigen wir Ihnen verschiedene Wege auf, um nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen zu haften, wie der Nachlassinsolvenz, der Nachlassverwaltung oder der Dürftigkeitseinrede. Wir sorgen dafür, dass auch ein überschuldeter Nachlass Sie nicht in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet.