Patienten

Das komplexe Fachgebiet des Medizinrechts umfasst das Recht des Medizinschadens (sogenanntes Arzthaftungsrecht) bei Verdacht des Vorliegens eines Behandlungsfehlers. Darüber hinaus geht es um das Recht der Leistungserbringer, also um das klassische Arztrecht als Recht des freien Berufes, das Krankenhausrecht insbesondere in Form des Rechts der Krankenhausfinanzierung und der Abrechnung von Krankenhausleistungen und Wahl-Arztleistungen. Selbstverständlich gehört auch das Medizinstrafrecht etwa bei dem Verdacht einer “Zuweisung gegen Entgelt”, dem Verdacht des Abrechnungsbetruges oder Ermittlungen wegen Körperverletzungen oder fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit ärztlicher Behandlung zu dem komplexen Rechtsgebiet.

Eine ganz besondere Expertise hat sich Herr Rechtsanwalt Wittke auf dem Gebiete des Rechts der Transplantationsmedizin in Form der Lebendorganspende erworben. Herr Rechtsanwalt Wittke ist zu diesem Thema bereits als Sachverständiger beim Bundesgesundheitsministerium angehört worden, hat wiederholt hierzu wissenschaftliche Veröffentlichungen verfasst und Grundsatzurteile von medizinhistorischer Bedeutung erstritten.

Wir unterstützen Patienten und Versicherte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, wenn der Verdacht auf ärztliche oder zahnärztliche Fehlbehandlung besteht. Jedoch, nicht jeder Misserfolg im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung stellt einen vorwerfbaren Behandlungsfehler dar. Wir helfen Ihnen das eine vom anderen abzugrenzen, unnötige Prozesse zu vermeiden und aussichtsreiche Prozesse mit Erfolg zu führen. Unser Blick gilt dabei immer auch der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten vor einer Behandlung zum Zwecke der Wahrung seines Selbstbestimmungsrechtes. Auch die Verletzung dieses Rechts kann zu einer Haftung führen.

Eine besondere Expertise besteht im Bereich des Rechts der Lebendorganspende. Herr Rechtsanwalt Wittke hat hier durch das Erstreiten richtungsweisender Urteile des Bundesgerichtshofs (Az.: VI ZR 495/16 , Hier lesen) maßgeblich zu einer Weiterentwicklung des Transplantationsrechts in der Bundesrepublik Deutschland beigetragen

Tagesschau 29.01.2019, 20.00 Uhr: Video ansehen

WDR aktuell 29.1.2019: Video ansehen

SWR aktuell 29.1.2019: Video ansehen

SWR Radioreport Recht 29.01.2019: Organspende unter Angehörigen: Report anhören

Auch den sozialrechtlichen Schutz von Lebendorganspendern hat Herr Rechtsanwalt Wittke durch zahlreiche erfolgreiche Verfahren von Nierenlebendspendern gegen die gesetzlichen Unfallkassen maßgeblich zu Gunsten der Lebendorganspender vorangebracht (SG Karlsruhe – AZ: S 8 U 2076/16; SG Stade – AZ: S 7 U 43/15; LSG Baden-Württemberg – AZ: L 10 U 1300/20; AG: Altenburg – AZ: S 6 U 2302/13 ). Deshalb wurde Herr Rechtsanwalt Wittke vom Bundesgesundheitsministerium als Sachverständiger in einem Expertenhearing zur Weiterentwicklung des Rechts für Lebendorganspende angehört (“Spenderschutz nach SGB VII — Anspruch und Wirklichkeit: „Für eine Stärkung des Spenderschutzes“ – Digitales Symposium des Bundesministerium für Gesundheit am 29. Juni 2021: “Erweiterung des Spenderkreises bei der Lebendorganspende ‑ eine Perspektive für Deutschland? Chancen und Risiken von cross-over-Lebendspenden, Poolspenden oder nicht gerichteten Lebendspenden in Deutschland”; PDF ansehen ).

Zusätzlich hat Herr Rechtsanwalt Wittke wissenschaftlich zu dem Thema der Lebendorganspende veröffentlicht (“Haftungsfall Nierenlebendspende” in Versicherungsrecht 2017, 1181 ff. ; “Arbeitsunfall Nierenlebendspende” in Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2020, 571 ff.).

Wir helfen Ihnen aber auch, wenn Sie eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht benötigen oder, wenn zwischen Ihrem Arzt und Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ein Streit über die Übernahme von Behandlungskosten entbrannt ist. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Sozialrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Wittke an diesen Schnittstellen verschiedener Rechtsgebiete über eine ganz besondere Expertise.