Leistungserbringer

Das komplexe Fachgebiet des Medizinrechts umfasst das Recht des Medizinschadens (sogenanntes Arzthaftungsrecht) bei Verdacht des Vorliegens eines Behandlungsfehlers. Darüber hinaus geht es um das Recht der Leistungserbringer, also um das klassische Arztrecht als Recht des freien Berufes, das Krankenhausrecht insbesondere in Form des Rechts der Krankenhausfinanzierung und der Abrechnung von Krankenhausleistungen und Wahl-Arztleistungen. Selbstverständlich gehört auch das Medizinstrafrecht etwa bei dem Verdacht einer “Zuweisung gegen Entgelt”, dem Verdacht des Abrechnungsbetruges oder Ermittlungen wegen Körperverletzungen oder fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit ärztlicher Behandlung zu dem komplexen Rechtsgebiet.

Eine ganz besondere Expertise hat sich Herr Rechtsanwalt Wittke auf dem Gebiete des Rechts der Transplantationsmedizin in Form der Lebendorganspende erworben. Herr Rechtsanwalt Wittke ist zu diesem Thema bereits als Sachverständiger beim Bundesgesundheitsministerium angehört worden, hat wiederholt hierzu wissenschaftliche Veröffentlichungen verfasst und Grundsatzurteile von medizinhistorischer Bedeutung erstritten.

Wir vertreten alle Arten von Leistungserbringern im ambulanten und stationären Sektor. Hierzu gehören insbesondere Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen. Unsere besondere Expertise gilt dem Krankenhausentgeltrecht (DRG, Kodierrichtlinien etc. siehe hierzu z.B. die von RA Wittke erstrittenen Urteile zur Kodierfähigkeit der ND E 89.1 neben der ED 13.91 bei pankreoprivem Diabetis mellitus), dem Recht der Kooperation zwischen dem niedergelassenen und dem stationären Sektor sowie dem Haftungsrecht. Letzteres birgt häufig unterschätzte finanzielle Risiken durch Entgeltausfall wegen Krankenkassenregressen und wegen vermeidbarem Zeitaufwand bei der Verteidigung gegen Haftungsansprüche. Wir schichten unbegründete von begründeten Vorwürfen ab, geben verlässliche Einschätzungen von Prozessrisiken, unterstützen bei der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen oder der Regulierung von begründeten Ansprüchnen durch den Haftpflichtversicherer, helfen nötige Prozesse zu fühen und unnötige Prozesse zu vermeiden. Selbstverständlich helfen wir Ärzten auch bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen, in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren, bei Abrechnungsstreitigkeiten mit Patienten und Krankenversicherungen, beruflichen Kooperationen und beruflichen Veränderungen.