Sozialrecht
Wir vertretenen ausschließlich in den Bereichen des Sozialrechts, die medizinische Bezüge aufweisen sowie bei Auseinandersetzungen von Unternehmen mit den Sozialkassen, wenn es um Beiträge zur Sozialversicherung geht.
Insbesondere im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn es um Erwerbsminderungsrenten oder Erwerbsunfähigkeitsrenten und Berufsunfähigkeitsrenten geht, im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn es um Leistungen der Krankenkassen geht, im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung, wenn es um Leistungen der Pflegekassen geht und im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es um Arbeitsunfall und Berufskrankheit, deren Voraussetzungen und Folgen geht, sowie im Bereich des Schwerbehindertenrechts sind wir seit Jahrzehnten als Experten aktiv. Die besondere Expertise von Herrn Rechtsanwalt Wittke in medizinischen Belangen (zugleich Fachanwalt für Medizinrecht) kommt hier besonders zum Tragen. Wir arbeiten mit Gutachtern zusammen, die Gutachten der gesetzlichen Sozialversicherungen kritisch hinterfragen und ihren Ansprüchen zum Erfolg verhelfen können. Dabei geht es für Sie vielfach um existenzielle Leistungen. Eine besondere Expertise von Herrn Rechtsanwalt Wittke besteht im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung der Lebendorganspender. Hier hat Herr Rechtsanwalt Wittke durch einschlägige wissenschaftliche Veröffentlichungen (“Arbeitsunfall Nierenlebendspende”, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2020, Seite 571 ff.) sowie durch das Erstreiten wichtiger sozialgerichtlicher Entscheidungen (Urteil LSG Rheinland-Pfalz vom 17.01.2023 – AZ: L 3 U 233/18; Urteil SG Karlsruhe vom 13.02.2020 – AZ: S 8 U 2076/16; Urteil SG Stade vom 15.04.2021 – AZ: S 7 U 43/15; Urteil SG Speyer vom 08.10.2018 – S 11 U 40/15) den sozialversicherungsrechtlichen Schutz von Lebendorganspender nachhaltig verbessert.
Ein Wort zu unserer Vergütung im Sozialrecht:
Aufgrund der einerseits vom Gesetzgeber bewusst niedrig gehaltenen anwaltlichen Vergütung im Sozialrecht und dem andererseits häufig mit der Bearbeitung derartiger Fälle verbundenen hohen zeitlichen und fachlichen Aufwand, bearbeiten wir Auseinandersetzungen im Bereich des Sozialrechts in der Regel nur gegen Vergütungsvereinbarungen, die über das hinausgehen, was Rechtsschutzversicherer oder im Erfolgsfalle die Gegenseite zu erstatten haben. Dafür erhalten Sie eine exzellente fachliche Expertise. Wir sind also in jedem Fall preiswert. Über die genaue Höhe der Vergütung und die Rahmenbedingung der Bezahlung können wir gerne persönlich sprechen.
Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe, des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Opferentschädigung bearbeiten wir in der Regel nicht. Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des BAföG und des Jugendhilferechts bearbeiten wir nur auf Anfrage und im Einzelfall.