Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst das gesamte Recht der privaten Versicherungen, insbesondere in Form der Personenversicherungen und der Sachversicherungen. Hier geht es um private Krankenversicherungen, private Unfallversicherungen, private Berufsunfähigkeitsversicherungen, Gebäudeversicherungen, Hausratsversicherungen etc. Herr Rechtsanwalt Wittke ist einer der wenigen Fachanwälte für Versicherungsrecht bundesweit, die auch die Interessen der Versicherungsnehmer und nicht nur der Versicherer wahrnehmen (bei 165.000 zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gibt es ca. 1.500 Fachanwälte für Versicherungsrecht, die jedoch vornehmlich auf Seiten der Versicherer tätig sind).

Häufig kommt es bei Rechtsstreitigkeiten im Versicherungsrecht auf schnelles Handeln an, manchmal aber auch auf Geduld zum richtigen Zeitpunkt. Denn viele Möglichkeiten der Versicherungen Leistungen abzulehnen sind fristgebunden. Und hier muss man die rechtlichen Spielregeln im Detail kennen, um das bestmögliche Ergebnis – selbst bei ansonsten aussichtsloser Position des Versicherungsnehmers – erzielen zu können.

Wenn Sie z. B. eine Rücktrittserklärung, Kündigung oder Anfechtungserklärung von einem Versicherer erhalten haben, dann nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit uns auf.

Besser noch: Bereits bevor Sie Anträge auf Leistungen stellen (z. B. auf eine Berufsunfähigkeitsrente oder Invaliditätsleistung einer privaten Unfallversicherung) sollten Sie bereits mit einem Spezialisten auf Ihrer Seite zusammenarbeiten, da die entscheidenden Weichen häufig bereits bei der Antragstellung gestellt werden.

Personenversicherungen

Eine ganz besondere Expertise besteht in unserer Kanzlei im Bereich der Personenversicherung (Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung, private Krankentagegeldversicherung, private Unfallversicherung), da hier in aller Regel gesundheitliche Fragen eine entscheidende Rolle spielen. Da Herr Rechtsanwalt Wittke nicht nur Fachanwalt für Versicherungsrecht sondern auch Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Sozialrecht ist, befasst er sich seit über einem viertel Jahrhundert mit medizinischen Fragen, die rechtlich relevant werden; ein Sonderwissen, das bei der Bearbeitung derartiger Fälle, nur selten vorkommt, für Sie aber von entscheidender Bedeutung werden kann. Wir verfügen auch über ein Netzwerk narmhafter und auch von Versicherungen akzeptierter Gutachter, von denen wir sicher wissen, dass sie vernünftige Arbeit leisten und dabei nicht nur die Brille der Versicherung aufhaben. Denn Invalidität ist nicht gleich Invalidität. Ganz besonders wichtig ist es, sich in dererlei Auseinandersetzungen mit Versicherungen so schnell als nur irgend möglich in fachliche, juristische Hände zu begeben, da vielfach bereits bei der Stellung von Anträgen entscheidende Fehler gemacht werden. Manchmal kann schon der richtige oder falsche Zeitpunkt der Antragstellung Ansprüche retten oder endgültig untergehen lassen. Auch ein Zuwarten kann manchmal sinnvoll sein. Wir helfen Ihnen die richtige Taktik einzuschlagen.

Sachversicherung

Im Bereich der Sachversicherungen vertreten wir bei Gebäudeschäden, insbesondere Brandschäden. Da es hier häufig um existenzielle Auseinandersetzungen geht, ist es notwendig von Anfang an mit den Regulierungsbeauftragten der Versicherungen auf Augenhöhe zu diskutieren. Das werden Sie in aller Regel alleine nicht schaffen. Wir können Sie dabei unterstützen Ihr Gewicht in den Verhandlungen mit den Versicherern zu behalten.